
Neues Landarbeitsgesetz als Meilenstein
Für die Landarbeiterkammern ist der Beschluss des neuen Landarbeitsgesetzes 2021 ein zukunftsweisender Schritt für alle Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft. Bei seiner Sitzung am 25. März 2021 beschließt der Nationalrat das neue Landarbeitsgesetz 2021 (LAG). Mit dem LAG, das mit 1. Juli 2021 in Kraft treten wird, werden die neun bundesländerspezifischen Landarbeitsordnungen zu einem einzigen Gesetz vereinheitlicht. „Die vollzogene Bündelung und Vereinheitlichung unzähliger Regelungen und Vorschriften sind ein Meilenstein für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft und beispielhaft für das gesamte österreichische Arbeitsrecht“, betont der Vorsitzende des Österreichischen Landarbeiterkammertages (ÖLAKT) und gleichzeitige Präsident der NÖ Landarbeiterkammer Andreas Freistetter. Neues Landarbeitsgesetz ermöglicht Arbeitgeberzusammenschlüsse Das Landarbeitsgesetz enthält das Arbeitsvertragsrecht sämtlicher Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft in ganz Österreich, darunter fallen Dienstnehmer in bäuerlichen Betrieben, im Gartenbau, in privaten Forst- und Gutsbetrieben, aber auch in landwirtschaftlichen Genossenschaften, wie den Raiffeisen Lagerhäusern. Geregelt werden darin u.a. zulässige Arbeitszeiten, Urlaubs- und Entgeltansprüche, Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz sowie die Einrichtung von Betriebsräten. Eine wesentliche Neuerung im LAG stellt die Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüsse dar. Damit wird für bäuerliche Betriebe die gesetzliche Grundlage geschaffen, Arbeitnehmer in Zukunft gemeinsam zu beschäftigten. „Aus unserer Sicht sind Arbeitgeberzusammenschlüsse ein enorm wichtiges Instrument, um längerfristige Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und...
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