Forstunfälle – Ausbildung und Vorschriften schützen
Arbeiten im Wald sind nicht nur körperlich eine Herausforderung, sondern auch mit hohen Gefahren verbunden. Unfälle haben neben schweren Verletzungen leider auch nicht selten den Tod zur Folge. In den Medien wird über diese tragischen Ereignisse oftmals berichtet und viele Institutionen fordern strengere Regelungen für Forstarbeiter*innen. Auch die Landarbeiterkammern als Interessenvertretungen sprechen sich für bestmögliche Aus- und Weiterbildungen sowie Sicherheitsstandards, um Unfallgefahren so gering wie möglich zu halten, aus. Die Berichterstattung in den Medien differenziert jedoch nicht hinsichtlich der verunglückten Personen. Je nachdem wer im Wald tätig ist, gelten nämlich unterschiedliche Sicherheitsvorschriften. Im Grunde lassen sich hierbei drei Erwerbsarten bei der Bewirtschaftung im Bereich Forst unterscheiden: Einsatz von Forstarbeitnehmer*innen durch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Schlägerungsunternehmen oder Selbständige mit ihren eigenen Forstflächen. Nach Rücksprache mit anderen Institutionen schätzen die Landarbeiterkammern, dass fast 80% der Waldunfälle auf den gewerblichen und den selbständigen Bereich entfallen und nur ca. 20% der Unfälle unselbständig Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft betreffen. Den höchsten Standard mit den strengsten Schutzvorschriften weist nämlich der Sektor der land- und forstwirtschaftlichen Forstbetriebe mit deren Forstarbeiter*innen auf. Für diese gelten das Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) mit der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsmittelverordnung (LF AM VO). Diese Rechtsquellen enthalten eigene Regelungen für Arbeiten im...
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