Kollektivverträge 2024

Geltungsbereich:

räumlich:     für das Gebiet des Bundeslandes Vorarlberg
fachlich:       für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Sinne des Landarbeitsgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung
persönlich:  für alle in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Dienstnehmer, auf deren Dienstverhältnis das Landarbeitsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung Anwendung findet

Über unten angeführte Kollektivverträge erhalten Sie Auskünfte bei der Dienstnehmersektion der Landwirtschaftskammer Vorarlberg.