Förderungen

Ausbildungsbeihilfe

 

Förderungsgegenstand

Besuch der Berufsschule sowie von Fachkursen und Lehrgängen zur Weiterbildung, sowie von Meisterkursen und darüberhinausgehenden Kursen und Lehrgängen, sowie die Unterstützung von Fachexkursionen der Fachverbände oder von einzelnen Kammermitgliedern.

 

Förderungsausmaß

a) Duale Ausbildung (Lehre)

Berufsschulbesuch: 75 % der Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kursgebühren und andere Kosten im Zusammenhang mit dem Berufsschulbesuch soweit diese nicht vom Betrieb getragen werden. Die Heimlehre wird dabei der Fremdlehre gleichgesetzt.

b) Facharbeiterkurs

75 % der Kosten einer Weiterbildung (Kurskosten, Unterkunft, Verpflegung, Unterlagen, Exkursionen, Fahrtkosten auf Basis öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse) maximal aber

€ 750,00 je Jahr und Kurs sind an Förderung möglich.

c) Meisterkurs und darüber hinausgehende Kurse bzw. Lehrgänge

Sollte eine Förderung durch andere Stellen nicht oder nur zum Teil möglich sein, kann eine Unterstützung durch die Sektion Dienstnehmer erfolgen. Die Unterstützung wird im Einzelfall in Abhängigkeit der Kosten und etwaiger Beiträge Dritter von der Sektionsversammlung festgelegt.

 

Berücksichtigt werden: Kursgebühren, Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten für günstigstes öffentliches Verkehrsmittel, Kosten für Lernbehelfe.

 

Nicht berücksichtigt werden: Prüfungsgebühren  

 

Ausbildungsbeihilfe – Formular

 

 

Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir darauf, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.